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Hinweise zur Batterieverordnung


Die deutsche Batterieverordnung soll den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien verringern, indem sie verbietet, dass bestimmte schadstoffhaltige Batterien in den Verkehr gebracht werden sowie Rücknahmepflichten statuiert.

Die Batterieverordnung bei uns...

Grundsätzlicher Hintergrund der Batterieverordnung - über die Sie sich als Kunde jederzeit auch über die unten aufgeführten Links informieren können - ist die Verpflichtung des Verkäufers entsprechende Rücknahmesysteme für verkaufte Batterien, Akkumulatoren etc. anzubieten.

• Batterien gehören nicht in den Hausabfall
• Batterien sind entsorgungsbedürftiger Sondermüll
• Wir als Verkäufer sind verpflichtet Ihnen als Kunden Rückgabemöglichkeiten für Batterien anzubieten
• Wir als Verkäufer haben dafür zu sorgen, dass wir Batterien hier vor Ort zurücknehmen oder Ihnen Rückgabemöglichkeiten in einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Standort nennen / anbieten.

Auszug aus der Batterieverordnung

§ 5 Pflichten der Vertreiber (1) 1Wer als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. 2Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. 3Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Batterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen. (2) 1Der Vertreiber ist verpflichtet, die von ihm zurückgenommenen Batterien einem Rücknahmesystem der Hersteller nach § 4 Abs. 2 oder, soweit ein Hersteller ein eigenes Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 3 eingerichtet hat, diesem zu überlassen. 2§ 4 Abs. 3 Satz 4 bleibt unberührt. (3) Absatz 2 gilt nicht für Starterbatterien oder die in § 8 genannten Batterien. (4) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.

Erläuterungen

Batterien oder Akkumulatoren die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, "Pb" für = Blei und "Hg" für Quecksilber.  Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns bitte an.

Ihr Kontakt bei posylka.de

BMD GmbH
Schnadweg 10
D-33142 Büren

Tel. 02942-9799970
Fax 02942-9799979

oder nutzen Sie unser Kontaktformular im Shop

Nützliche Links zur Batterieverordnung

Erläuterungen bei WIKIPEDIA
Erläuterungen bei JURIS
Erläuterungen des BMU

 
 

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